Hausordnung
PRAAMBEL
Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rück-
sichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung haben wir herausgearbeitet, was uns wichtig
ist und was Ihnen wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es sich gut wohnen
und leben!
Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für
eine gute Nachbarschaft. Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung und die
Gemeinschaftsanlagen pfleglich.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag
verpflichten Sie sich, die Hausordnung einzuhalten.
I. Lüftung, Heizung und Wasser
Belüften Sie ihre Wohnung ausreichend. Der Austausch der Raumluft hat in der Regel durch wie-
derholte Stoßlüftung zu erfolgen. Wir müssen Ihnen das Entlüften der Wohnung in das Treppen-
haus untersagen, weil dies. deutlich am Sinn und Zweck des Lüftens vorbeigeht und zu Belästi-
gungen der Nachbarn führen kann.
Sinkt die Außentemperatur unter dem Gefrierpunkt, müssen Sei im gemeinschaftlichen Interesse
alles tun, um ein Einfrieren der Sanitäranlagen (Abflussrohre, Wasserleitungen usw.) sowie
Heizkörper und Heizrohre zu vermeiden. Halten Sie deshalb insbesondere Keller-, Boden-und
Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit- außer zum Lüften - unbedingt geschlossen. Ver-
schließen Sie bei starkem Schneefall, Regen und Unwetter die Fenster.
Um Wasserverunreinigungen durch Legionellen u.a. zu vermeiden, sorgen Sie bitte, insbesondere
bei längerer Nichtnutzung der Wohnung (länger als eine Woche) für eine ausreichende Warm- und
Kaltwasserentnahme an allen Wasserhähnen oder Duschköpfen sowie ausreichende Betätigung der
Toilettenspülung.
II. Schutz vor Lärm
Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb die allgemeinen Ruhezeiten von 13:00 bis
15:00 Uhr und von 22:00 bis 7:00 Uhr ein, vermeiden Sie jede über das normale Maß hinausgehen-
de Lärmbelästigung.
Stellen Sie den Fernseher-, Rundfunkgeräte, andere Tonträger sowie Computer auf Zimmerlaut-
stärke ein; auch deren Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf Ihre Nachbarn
nicht stören. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch Geschirr Ulmaschinen
nicht länger als bis 22:00 Uhr.
Achten Sie bei Lärm verursachenden hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus,
Hof oder Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags außerhalb der vorgenannten Ru-
hezeiten durchführen. Diese Arbeiten sollten bis 20:00 beendet sein.
Partys oder Feiern dürfen nicht zu unzumutbarem Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft führen.
Grundsätzlich gelten auch in diesen Fällen die allgemeinen Ruhezeiten. Sprechen Sie bitte vor-
her mit den anderen Hausbewohnern, die dann sicherlich ein gewisses Maß an Geräusch-und Ge-
ruchseinwirkung tolerieren werden.
III. Benutzung des Grundstücks
Wenn Ihre Kinder den Spielplatz benutzen, achten Sie darauf, dass Sie Spielzeug und Abfälle
nach Beendigung des Spielens einsammeln, und tragen Sie damit zur Sauberkeit des Spielplatzes
bei.
Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf eigenen Gefahr. Auch Ihre
Kinder müssen beim Spielen die allgemeinen Ruhezeiten einhalten.
Auch auf Rasenflächen, die zum Spielen freigegeben sind, ist zum Schutz der Grünflächen das
Fußball-Spielen sowie das Befahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards etc.
nicht erlaubt. Dies gilt auch für Innenhöfe, Flure und Treppenhäuser.
Werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere, insbesondere keine
Tauben und Katzen. Die Verunreinigung der Grünanlagen und Grundstücke durch Ihre Hunde und
Katzen ist untersagt. Halten Sie Haustiere aus hygienischen Gründen unbedingt von den Spiel-
plätzen und Sandkästen fern.
Das Rauchen im Treppenhaus, in oden- und Kellerräumen ist untersagt. Wenn Sie auf dem Balkon
rauchen, nehmen Sie bitte Rücklicht auf die Bewohner in den Nachbarwohnungen.
IV. Sicherheit
Zum Schutz der Hausbewohner müssen die Haustüren geschlossen bleiben. Schließen Sie Keller-
und Hoftüren nach jeder Benutzung. Halten Sie Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure frei,
weil Sie nur dann ihren Zweck erfüllen. Fahr-und Motorräder etc. gehören nicht dorthin. Sie
dürfen zum Beispiel einen Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus nur abstellen, wenn dadurch
die Fluchtwege nicht eingeschränkt und andere Hausbewohner nicht übermäßig behindert werden,
Schuhe, Schirmständer und anderes gehören in die Wohnung, nicht ins Treppenhaus. Auch auf dem
gemeinsamen Trockenboden, in dem Boden- und Kellergängen, im Gemeinschaftskeller sowie in Ge-
meinschaftsräumen wie Waschküchen, Trockenraum etc. dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine
Gegenstände abstellen.
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in
Wohnungen, auf Balkonen, Loggien, Wintergärten, Keller- oder Bodenräumen ist nur mit mietver-
traglicher Zustimmung erlaubt.
Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen.
Wenn Sie Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit
Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen
Sie den Haupthahn ab. Bei Gasgeruch, Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Was-
serleitungen benachrichtigen Sie unverzüglich Ihren Hauswart, Ihren Energieversorger oder uns.
Nutzen Sie im Notfall auch die Notfallnummern von Feuerwehr und Polizei.
Bringen Sie Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann.
Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen kein Wasser nach unten läuft.
Sollten Sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie
für Notfälle einen Wohnungsschlüssel zum Beispiel Ihrem Nachbarn, Ihrem Hauswart oder einer
anderen Person Ihres Vertrauens und benachrichtigen Sie uns über deren Namen und Adresse.
Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäu-
de liegenden Flächen nur mit Elektrogrill erlaubt; in jedem Fall ist Rücksicht auf die Mitbe-
wohner zu nehmen.
V. Reinigung
Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Mülleimer-
flächen) ständig sauber. Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung der zur gemeinsamen
Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und zum
Streuen bei Glatteis sind gesondert geregelt.
Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz klopfen und abbürsten. Schuhe, Texti-
lien, Badezimmmergarnituren etc. dürfen Sie nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung
trocknen.
Ansonsten stehen Ihnen, soweit vorhanden, Waschküche und Trockenräume zur Verfügung. Reinigen
Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach jeder Benutzung. Halten Sie die
Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken von Abfällen frei. Schütten Sie insbesondere
kein Katzen-, Vogel- oder anderes Tierstreu hinein; auch Küchenabfälle, Fette, Papierwindeln,
Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem
Hausmüll zu entsorgen.
VI. Gemeinschaftseinrichtungen
Für Gemeinschaftseinrichtungen gelten die jeweilige Benutzerordnung sowie die Bedienungsanwei-
sungen und Hinweisschilde. Sie müssen von der Hausgemeinschaft oder von Ihrem Wohnungsunter-
nehmen aufgestellte Einteilungspläne bei der Benutzung beachten.
Personenaufzug
Beachten Sie die Benutzung- und Sicherheitshinweise in den Aufzügen. Der Aufzug darf im Brand-
fall nicht benutzt werden. Sperrige Gegenstände und schwere Lasten dürfen Sie nur nach vorhe-
riger Zustimmung des Hauswarts bzw. von uns mit dem Aufzug transportieren.
Müllräume und Müllboxen
Benutzen Sie Müllraume und Müllboxen nur in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr. Werfen Sie nur
den Hausmüll hinein. Sind Wertstoffcontainer aufgestellt, benutzen Sie diese entsprechend ih-
rer Bestimmung.
Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabelanschluss
Benutzen Sie Ihre TV-bzw. Radioempfangsgeräte ausschließlich mit geeigneten (zugelassenen)
Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen
außerhalb der geschlossenen Mieträumen ist nur mit mietvertraglicher Zustimmung erlaubt. Soll-
ten beim TV-bzw. Radioempfang Störungen bzw. Schäden auftreten, melden Sie dies bitte unver-
züglich Ihrem Hauswart, uns bzw. Ihrem Kabelnetzbetreiber. Arbeiten Sie nicht selbst an den
Steckdosen oder Kabeln. Nur unsere Mitarbeiter bzw. Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten an
der Anlage durchzuführen.